Wie viele Personen benötigt man für den Betrieb eines liegenden Holzspalters?
Wer seine Holzstücke selbst zu Brenn- oder Kaminholz verarbeiten möchte, ist zumeist auf einen Holzspalter angewiesen. Diese Maschinen erleichtern die Arbeit ungemein und sind im Vergleich zur klassischen Methode mit Axt und Keil auch noch deutlich risikoärmer. Ein Vorteil dieser Maschinen ist auch, dass sie von einer einzelnen Person grundsätzlich betrieben werden können. Der Gesetzgeber hat nur eine Zwei-Hand-Bedienung vorgeschrieben an den Geräten vorgeschrieben.
Damit soll vermieden werden, dass z. B. eine Hand im laufenden Betrieb zwischen Spaltkeil und Holz kommt und so verletzt werden kann. Der Betrieb eines Holzspalters liegend ist demnach nur möglich, wenn die betreffende Person nach dem Einlegen des Holzstückes in die Maschine beide Hände zur Betätigung der Zwei-Hand-Bedienung frei hat. Diese Arbeitsweise ist sowohl für Einsteigermodelle mit einem Spaltdruck von 4 t bis 7 t, als auch für professionelle Maschinen mit einem Spaltdruck von 30 t oder 40 t Vorschrift. Problematischer als der Betrieb der Holzspalter liegend Maschinen selbst, ist das Einlegen des Holzstückes.
Bei kleineren Modellen, die je nach Ausführung Holzstämme von maximal 52 cm Länge und 25 cm Breite spalten können, kann eine einzelne Person das noch bewerkstelligen. Deutlich schwieriger gestaltet es sich, wenn auf professionellen Maschinen Holzstämme von 1 m oder mehr mit deutlich größeren Durchmessern gespalten werden sollen. Je nach Schwere der Holzstämme sind dann mehrere Personen notwendig um die Holzstämme zur Verarbeitung in die Maschine einzulegen. Der Handel hat für dieses Anforderungsprofil allerdings Sonderausstattungen im Angebot.
Hier kann z. B. mittels eines optionalen Holzladekrans eine Person auch schwere Holzstämme einlegen und spalten. Es bleibt festzuhalten, dass der eigentliche Betrieb von liegenden Holzspaltern auf eine Person ausgelegt ist und problemlos durchgeführt werden kann.